Kaum jemand verschwendet viel Zeit darauf, wie das Leben sein wird, wenn man alt ist. Leider gilt das ebenso für die Vorsorge. Deswegen trifft es die meisten unvorbereitet, sollte man selbst oder ein Angehöriger nicht mehr für sich sorgen können. Viele wissen daher nicht, was nun zu tun ist. Soll derjenige in ein Altersheim umsiedeln? Aber darf man dem Vater oder der Mutter überhaupt zumuten, das vertraute Umfeld zu verlassen?
Stattdessen gehört es jetzt doch zur guten Erziehung, die Pflege selbst zu übernehmen. Die Zeit dafür haben allerdings nur wenige. Immerhin müssen die eignen Kinder umsorgt und daneben auch noch die Karriere vorangetrieben werden. Aus diesem Grund setzen viele auf eine häusliche Pflegekraft. Sie greift den Pflegenden unter die Arme und kümmert sich gut um den Betroffenen. Nur kümmert sich die häusliche Pflegekraft eben über mehrere Stunden am Tag um den Hilfsbedürftigen und es entstehen Kosten. Daher fragt man sich natürlich, wer das alles bezahlen soll.
Häusliche Pflegekraft JETZT Beratungsfragebogen online ausfüllen kostenloses AngebotWer bezahlt die häusliche Pflegekraft?
Die Kosten für die häusliche Pflegekraft werden von der Pflegeversicherung übernommen. Alternativ dazu kann auch der Sozialhilfeträger die Beträge decken, sofern der Betroffene nicht in die Versicherung eingezahlt hat. In beiden Fällen muss allerdings eine Pflegestufe bzw. ein Pflegegrad vorliegen. Er wird über ein medizinischen Gutachten festgestellt und variiert je nachdem, wie stark der Betroffene körperlich oder geistig eingeschränkt ist.
Was versteht man unter Pflegegraden?
Seit 2017 werden Pflegebedürftige nicht mehr in den drei Pflegestufen eingeteilt, sondern über fünf Pflegegrade kategorisiert. Dabei bezieht der Gutachter Variablen wie die Mobilität, die geistigen Fähigkeiten oder die Alltagsbewältigung mit ein und vergibt je nach Behinderung 0 bis 100 Punkte.
Hierbei entspricht der erste Pflegegrad beispielsweise einer Punktzahl von 12,5 – 26. Er wird vergeben, sofern die Betroffenen nur gering darin beeinträchtigt sind, selbstständig für sich zu sorgen. Beim 5. Pflegegrad liegt dagegen eine sehr schwere Behinderung vor. Je nachdem, wie hoch der Grad ausfällt, zahlt die Versicherung monatlich einen bestimmten Betrag, der auf eine häusliche Pflegekraft verwendet wird. Dabei unterscheidet man zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Worin unterscheiden sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld wird dann ausgezahlt, wenn sich Angehörige um den Betroffenen kümmern. Sie sollen damit für die investieren Stunden entlohnt werden. Beispielsweise werden beim ersten Pflegegrad 125 Euro überwiesen, während der fünfte Pflegegrad dem jeweiligen Familienmitglied 901 Euro erbringt. Die Pflegesachleistung wird dagegen an die häusliche Pflegekraft entrichtet. Und da die hierfür nötigen Mitarbeiter entsprechend medizinisch oder zumindest hauswirtschaftlich geschult sein müssen, fallen die Beträge deutlich höher aus. Nur wird beim ersten Pflegegrad noch keine Pflegesachleistung bezahlt. Sie beginnt dagegen beim zweiten Grad mit 689 Euro. Beim fünften Grad sind es dann 1995 Euro.
Häusliche Pflegekraft JETZT Beratungsfragebogen online ausfüllen kostenloses AngebotWer bezahlt zusätzliche Kosten?
In den meisten Fällen verursacht die häusliche Pflegekraft höhere Kosten, als der Beitrag der Pflegeversicherung decken würde. Zusätzlichen Gebühren müssen dann entweder vom Betroffenen selbst oder stattdessen von den Angehörigen gedeckt werden. Anders verhält es sich, sollte davor eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen worden sein, die in solchen Fällen greift.
Häusliche Pflegekraft über 24 Stunden
Neben den normalen ambulanten Pflegediensten, kann auch eine häusliche Pflegekraft engagiert werden, die sich rund um die Uhr um den Betroffenen kümmert. Sie bezieht dann ein Zimmer in dessen Wohnung und übernimmt zahlreiche Arbeiten wie Wäschewaschen, Kochen, Putzen oder Reinigungsarbeiten. Dies hat zahlreiche Vorteile. So ist der Bedürftige nur selten alleine und bei Notfällen ständig jemand in unmittelbarer Nähe. Darüber hinaus leistet die häusliche Pflegekraft Gesellschaft und begleitet den Auftraggeber etwa auf Veranstaltungen oder Arztbesuche. Und da der Kontakt so viel enger ist, entwickelt sich aus dem Arbeitsverhältnis oft sogar eine Freundschaft. Generell empfiehlt es sich, eine solche häusliche Pflegekraft über eine Agentur aus den osteuropäischen Ländern zu beziehen. Andernfalls wäre sie kaum bezahlbar.
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