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Ausländische Pflegekräfte

Wer im Alter nicht mehr selbstständig leben kann, muss sich entweder von den Angehörigen umsorgen lassen oder ins Altenheim umziehen. Ist die Familie dagegen zu beschäftigt und eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung partout nicht gewollt, bleibt noch die Betreuung durch einen Pflegedienst übrig. Hierbei greifen viele auf ausländische Pflegekräfte zurück, die von Agenturen vermittelt werden. Doch welche Vorteile bietet das und worauf muss alles geachtet werden?

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Ausländische Pflegekräfte – die Vorteile

Ausländische PflegekräfteBeauftragt man ausländische Pflegekräfte, so sinken die Kosten massiv. Würde man für denselben Job nämlich hiesige Dienstleister beauftragen, müssten diese dem medizinisch ausgebildeten Personal entsprechend hohe Löhne auszahlen. Ausländische Pflegekräfte aus Ländern wie Polen oder Ungarn haben dagegen geringere Ansprüche. Sie verfügen aber dennoch über eine gute Ausbildung und sind etwa darin geübt, mit Pflegebedürftigen umzugehen oder sich um den Haushalt zu kümmern. Zumal wird hierbei eine feste Person vermittelt und es ist nicht wie etwa im Altenheim eine Schwester für mehrere Patienten verantwortlich. Somit entwickelt sich eine enge Beziehung zwischen dem Betreuer und dem Bedürftigen.

 

So werden ausländische Pflegekräfte vermittelt

Ausländische Pflegekräfte werden über die sogenannte Entsendung vermittelt. Hierbei kontaktieren die Auftraggeber eine Agentur, die den Kontakt zu einem Unternehmen im Ausland herstellt. Dieses findet dann einen passenden Kandidaten, den sie zur jeweiligen Familie sendet. Allerdings steht das Verfahren schon seit längerem in der Kritik und wurde beispielsweise vom Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte bemängelt. Vonseiten des BEBP heißt es, es sei rechtlich riskant. Schließlich muss das Unternehmen im Ausland eine sehr genaue Kenntnis der deutschen Gesetze haben, da bei der Entsendung zahlreiche Regeln zu beachten sind. Und um zu überprüfen, ob auch alles ordnungsgemäß abläuft, müssten die Familien selbst diese Gesetze kennen.

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Wann können ausländische Pflegekräfte legal entsendet werden?

Ausländische Pflegekräfte gesuchtAusländische Pflegekräfte sollten auf jeden Fall nach der A1 Bescheinigung befragt werden. Sie gibt an, dass die jeweilige Person im Herkunftsland sozialversichert ist. Weitere Voraussetzungen für das Dokument sind, dass der Hauptteil des Einkommens im Herkunftsland erwirtschaftet wurde oder dass das Personal hauptsächlich im Herkunftsland arbeitet. Ob dies überhaupt zutrifft, ist fraglich, da ausländische Pflegekräfte ja eigentlich in Deutschland arbeiten.

Zudem muss das Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Pflegekraft über den kompletten Zeitraum der Entsendung gelten. Hierzu sollte Letztere die Arbeitsanweisungen vom Auftraggeber erhalten und nicht vom ausländischen Unternehmen. Die Sozialabgaben und Steuern müssen von der Familie auch nach hiesigem Recht entrichtet werden.

Auch ist dem Betreuer der Mindestlohn zu bezahlen, sofern er hauptsächlich Tätigkeiten ausübt, die zur Grundpflege gehören. So sind auch unseriöse Angebote schnell als solche zu erkennen. Eine Pflege durch ausländische Pflegekräfte, die rund um die Uhr geleistet werden soll, kostet bei Zahlung des Mindestlohns einige tausend Euro. Liegt eine Offerte deutlich darunter, lässt man am besten gleich die Finger davon. Andernfalls könnte es sein, dass bei Auffliegen hohe Strafzahlungen auf die Familie zukommen.

 

Wer bezahlt ausländische Pflegekräfte

Beim Aufenthalt im Altenheim oder dem Besuch eines ambulanten Pflegedienstes tritt die Pflegeversicherung in Kraft. Dies gilt ebenso für ausländische Pflegekräfte. Alle Kosten können so allerdings nicht gedeckt werden. Die Versicherung entrichtet lediglich einen Zuschuss, der vom jeweiligen Pflegegrad abhängt.

 

Was versteht man unter Pflegegrad?

Der Pflegegrad gibt an, wie stark die körperliche oder geistige Beeinträchtigung ausfällt. Er wird von einem medizinischen Gutachter festgelegt, der den Pflegebedürftigen nach Kriterien wie Mobilität oder der Fähigkeit zur Bewältigung des Alltags kategorisiert. Fällt der Pflegegrad sehr hoch aus, stehen dem Betroffenen finanzielle Zuschüsse von bis zu 1995 Euro zur Verfügung. Beim ersten Pflegegrad erhält er dagegen nur 125 Euro, die auf die Betreuung durch Angehörige verwendet werden können.

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Ausländische Pflegekräfte: Rechtssichere Unterstützung im Haushalt

Der Einsatz für ausländische Pflegekräfte ist eine bewährte Lösung, um dem Pflegenotstand in Deutschland entgegenzuwirken und Senioren eine Eins-zu-eins-Betreuung zu ermöglichen. Eine Pflegekraft aus Osteuropa übernimmt dabei wichtige Aufgaben in der Grundpflege sowie bei der Haushaltsführung. Besonders polnische Pflegekräfte und rumänische Pflegekräfte verfügen oft über langjährige Erfahrung in der häuslichen Präsenzversorgung. Bei der Planung müssen die ausländischen Pflegekräfte Kosten transparent kalkuliert werden, um alle Sozialabgaben im Heimatland abzudecken. Eine seriöse Vermittlung ausländische Pflegekräfte achtet strikt auf die Einhaltung der EU-Entsenderichtlinien. Diese Pflegehilfe Ausland bietet eine humane Alternative zum Pflegeheim. Wir garantieren, dass jede Pflegekraft Ausland legal bei Ihnen tätig ist, mit einem transparenten Preismodell ab 3.550,00 EUR/mtl.

FAQ – Regulatorik und fachliche Standards bei Auslandsentsendung

1. Woran erkennt man, dass eine Pflegekraft Ausland legal beschäftigt wird?

Die Legalität einer Entsendung wird primär durch die A1-Bescheinigung nachgewiesen. Dieses Dokument bestätigt, dass die Pflegekraft aus Osteuropa im Heimatland sozialversichert ist und die Abgaben ordnungsgemäß abgeführt werden. Im Rahmen der Vermittlung ausländische Pflegekräfte ist die Prüfung dieses Dokuments zwingend, um das Risiko der Scheinselbstständigkeit oder illegalen Arbeitnehmerüberlassung für den Haushalt gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) auszuschließen.

2. Welche fachlichen Grenzen gelten für ausländische Pflegekräfte nach SGB V?

Ausländische Pflegekräfte dürfen in Deutschland keine medizinische Behandlungspflege gemäß SGB V durchführen, da dies den examinierten Fachkräften vorbehalten ist. Tätigkeiten wie Injektionen, Katheterwechsel oder die Versorgung steriler Wunden sind gesetzlich untersagt. Die Pflegehilfe Ausland konzentriert sich ausschließlich auf die Grundpflege (SGB XI) und die hauswirtschaftliche Versorgung, um die Einhaltung des Heilpraktikergesetzes zu gewährleisten.

3. Wie wird die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bei polnischer Pflege sichergestellt?

Auch für polnische Pflegekräfte gilt das deutsche ArbZG. Die tägliche Arbeitszeit muss klar strukturiert sein, wobei nach § 5 ArbZG eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden einzuhalten ist. Die Präsenz im Haushalt ist nicht pauschal als Arbeitszeit zu werten; es muss eine strikte Trennung zwischen aktiven Einsätzen, Bereitschaftszeiten und Freizeit erfolgen, um die physische und psychische Belastbarkeit des Personals zu schützen.

4. Welche Anforderungen stellt die DGUV an den Einsatz rumänischer Pflegekräfte?

Beim Einsatz für rumänische Pflegekräfte im privaten Haushalt greift die DGUV Vorschrift 1 zur Prävention von Arbeitsunfällen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gefahrenquellen wie defekte Elektrogeräte oder instabile Leitern zu beseitigen. Zudem müssen die Kräfte in die Benutzung von vorhandenen Hilfsmitteln (z.B. Patientenlifter) eingewiesen werden, um Verletzungen beim Transfer gemäß der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) zu vermeiden.

5. Wie setzen ausländische Pflegekräfte Hygienevorschriften nach RKI-Standard um?

Jede Pflegekraft aus Osteuropa wird in den Basismaßnahmen der Infektionsprävention geschult. Dies umfasst die Händehygiene nach den 5 Momenten der WHO sowie die Flächendesinfektion mit Mitteln, die in der VAH-Liste geführt werden. Die Einhaltung dieser Standards ist im Rahmen der Seniorenpflege zu Hause essenziell, um die Übertragung von Erregern gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) im häuslichen Umfeld zu minimieren.

6. Was beinhaltet die Fachliche Delegation bei der Pflegehilfe Ausland?

Innerhalb der Pflegehilfe Ausland agieren die Kräfte oft unter Anleitung eines ambulanten Dienstes. Die fachliche Delegation bedeutet, dass einfache pflegerische Tätigkeiten von der Pflegekraft Ausland legal übernommen werden, sofern diese dazu befähigt wurde und keine medizinische Gefahr besteht. Die Verantwortung für die Qualitätssicherung verbleibt jedoch im Rahmen der Dokumentationspflicht nach § 113 SGB XI, welche auch im Privathaushalt als Qualitätsnachweis geführt werden sollte.

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