Ab einem gewissen Alter baut der Körper ab und geistige sowie körperliche Beeinträchtigungen sind die Folge. Oft können die Betroffenen selbst dann noch ihren Alltag selbstständig bestreiten. Sind die Leiden allerdings schon so weit fortgeschritten, dass sie zu Behinderungen werden, muss sich die Familie um die Senioren kümmern. Dies ist meist schwer zu gestalten, immerhin haben die Angehörigen selbst Nachwuchs oder sind durch ihre Arbeit anderweitig zeitlich eingespannt. Nun bleibt als Alternative das Altenheim. Doch wer möchte seinen Geliebten schon die teils desolaten Zustände zumuten und sie in einer Einrichtung unterbringen, von der man genau weiß, dass sie völlig unterbesetzt ist? Da ist die häusliche Altenpflege schon die bessere Möglichkeit. Doch was genau versteht man darunter?
Häusliche Altenpflege JETZT Beratungsfragebogen online ausfüllen kostenloses AngebotWas ist häusliche Altenpflege?
Bei der häuslichen Altenpflege wohnt das Personal direkt in der Wohnung des Betroffenen. Dies hat etwa den Vorteil, dass so bei Notfällen ständig jemand zur Verfügung steht und somit die Chance erhöht wird, Erkrankungen wie einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu überleben. Zudem hilft das gegen eine der wohl schlimmsten Alterskrankheiten: die Einsamkeit. Die häusliche Altenpflege beinhaltet nämlich auch eine soziale Komponente. Schließlich leistet die Pflegekraft dem Bedürftigen Gesellschaft und verbringt etwa Fernsehabende mit ihr, beschäftigt sie mit einem Kartenspiel oder sie begleitet die Person ins Kino. Zusätzlich dazu kümmert sie sich noch um den Haushalt, kocht und hilft bei der Körperreinigung. Und auch zu Arztterminen begleitet sie den Senioren. Die häusliche Altenpflege wird dabei auf die Bedürfnisse des zu Pflegenden zugeschnitten. So passt sich das Personal an seinen Alltag an und nicht umgekehrt.
Welche Fachkräfte arbeiten für die häusliche Altenpflege?
Eine Betreuung über 24 Stunden ist bei hiesigen Pflegediensten nur selten möglich. Dafür würden die Kosen nämlich ins Unermessliche steigen. Solche Unternehmen bieten daher meist nur eine häusliche Altenpflege an, die über einige Stunden in der Woche oder am Tag geht. Werden dagegen Arbeitskräfte aus osteuropäischen Ländern wie Polen vermittelt, sind die Konditionen deutlich günstiger. Und genau aus diesem Grund greift die häusliche Altenpflege auf solche Mitarbeiter zurück.
Auf ein hohes Maß an Qualität muss man übrigens dennoch nicht verzichten. Die Betreuer sind immerhin gut ausgebildet. So sind sie beispielsweise dazu in der Lage, sich um den Haushalt zu kümmern, zu kochen oder den Betroffenen beim An- oder Auskleiden zu unterstützen. Außerdem wird großer Wert darauf gelegt, dass sich die Mitarbeiter legal in Deutschland befinden und über alle nötigen Dokumente verfügen. Sie werden auch nach den geltenden Gesetzen für eine häusliche Altenpflege beschäftigt und entsprechend gut bezahlt. Darüber hinaus entrichten sie in ihrem Heimatland ordnungsgemäß Sozialabgaben und Steuern.
Häusliche Altenpflege JETZT Beratungsfragebogen online ausfüllen kostenloses AngebotWer trägt die Kosten für die häusliche Altenpflege?
Die Kosten für die häusliche Altenpflege werden von der Pflegeversicherung übernommen. Hat man während seiner beruflichen Laufbahn nicht in sie eingezahlt, so können die Beträge ebenso vom Sozialhilfeträger gedeckt werden. In beiden Fällen verhält es sich allerdings so, dass nur ein Teil der entstehenden Rechnungen übernommen wird. Der Rest muss dann der Betroffene selbst oder dessen Familie entrichten. Zumindest ist das der Fall, sofern keine zusätzliche Pflegeversicherung für eine häusliche Altenpflege abgeschlossen wurde. Hierbei spielt der Pflegegrad bzw. die Pflegestufe eine wichtige Rolle.
Welche Rolle spielt der Pflegegrad bzw. Die Pflegestufe für die häusliche Altenpflege?
Der Pflegegrad oder die Pflegestufe gibt an, wie stark die geistigen oder körperlichen Einschränkungen sind. Sind sie besonders hoch, zahlt die Versicherung monatlich einen Betrag von bis zu 1995 Euro, der auf eine häusliche Altenpflege oder das Altenheim verwendet werden kann. Beim ersten Pflegegrad erhält der Betroffene dagegen lediglich 125 Euro pro Monat. Auf welcher Stufe sich der Pflegebedürftige befindet, wird in einem medizinischen Gutachten festgestellt. Hierbei überprüft der jeweilige Mitarbeiter beispielsweise Mobilität, die Fähigkeit, den Alltag eigenständig zu gestalten oder psychisch auffällig Verhaltensweisen.
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