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Häusliche Pflege

Häusliche PflegeMit dem zunehmendem Alter steigt auch die Gefahr, pflegebedürftig zu werden. Da kann es jederzeit passieren, dass man nicht mehr dazu in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Allerdings muss man dann nicht zwangsläufig im Altenheim wohnen. Ein Zwischenschritt wäre etwa die häusliche Pflege. Doch worum genau handelt es sich dabei? Die häusliche Pflege wird entweder von speziell geschultem Personal oder von Angehörigen durchgeführt. Bei Ersterem besuchen die ambulanten Fachkräfte die Patienten je nach Bedarf einige Male in der Woche oder sogar bis zu mehrere Male täglich.

Durch die häusliche Pflege wird den Betroffenen ein größtmögliches Maß an Autonomie gewährleistet. Weiterhin in ihrem vertrauten Umfeld wohnen können sie zudem auch. Dennoch sind sie nicht ganz auf sich alleine gestellt und erhalten Hilfe dabei, ihren Alltag zu gestalten. Die häuslich Pflege muss übrigens nicht zwangsläufig permanent sein. In manchen Krankheitsfällen stellt sich schließlich eine Verbesserung ein.

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Häusliche Pflege für Senioren

Im Alter baut der Körper deutlich ab. Dies betrifft sowohl die physischen als auch die mentalen Fähigkeiten. Je nachdem, wie stark die Einschränkungen sind, werden die Betroffenen in einer bestimmten Pflegestufe oder einem Pflegegrad eingeteilt. Handelt es sich nun um eine sehr hohe Pflegestufe, ist eine Verhinderungs- oder Tagespflege nötig. Dabei übernehmen die Dienste die gesamte Versorgung des Patienten. Liegt dagegen ein geringerer Pflegegrad vor, kann die häusliche Pflege auch von Angehörigen durchgeführt werden. Was aber in jedem Fall installiert werden sollte, ist ein Hausnotruf.

Dies funktioniert etwa, indem an einigen Orten im Haus rote Alarmknöpfe installiert werden. Alternativ dazu lässt sich der Notruf auch über ein Armband am Handgelenk anbringen. Kommt es dann zu einer Verletzung oder beispielsweise zu einem Herzinfarkt, muss nicht extra der Notruf angerufen, sondern nur der rote Knopf gedrückt werden. Dies spart eventuell lebensrettende Minuten und deckt auch Situationen ab, in denen kein Telefon mehr erreicht werden kann. Solche Einrichtungen finanziert übrigens die Kasse mit.

 

Was leistet die häusliche Pflege?

 

  • Medizinische Behandlungen wie Gabe von Medikamenten, Wechsel von Verbänden oder Injektionen
  • Grundlegende Pflege: Training von Mobilität oder geistigen Fähigkeiten, Körperpflege, Hilfe bei der Mobilität, Ernährung oder Lagerung
  • Hilfe beim Haushalt: Kochen, Erledigen von Einkäufen, Reinigung der Räumlichkeiten
  • Betreuung von Senioren: Spaziergänge, Beschäftigung, Begleitung auf Veranstaltungen wie Kino, Theater, Museum
  • Beratung der Angehörigen und Pflegebedürftigen: Schulung der Angehörigen, Aufklärung über Pflegestufen, Anwesenheit, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht wird
  • Verhinderungspflege
  • Nacht- und Tagespflege

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Was kostet die häusliche Pflege?

Häusliche PflegeJeder, der in die Pflegeversicherung eingezahlt hat, ist dazu berechtigt, dass die Kosten für die häusliche Pflege teilweise oder ganz von der Krankenkasse übernommen werden. Wie viel man davon selbst finanzieren muss, lässt sich nicht pauschal sagen. Hierbei wird zunächst ein Gutachten darüber angefertigt, in welcher Pflegestufe sich der Patient befindet. Die Einteilung wird nach einer Bewertung der Faktoren Mobilität, Körperpflege, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung getroffen.

Die Pflegestufen:

Häusliche Pflege mit der Pflegestufe 0

Sie wird vergeben, sofern der Patient den Alltag nur eingeschränkt meistern kann. Der Zuschuss durch die Krankenkassen beläuft sich auf 104 – 208 € im Monat.

Häusliche Pflege mit der Pflegestufe 1

Sie gilt für diejenigen, die wöchentlich 90 Minuten und darüber häusliche Pflege brauchen, worauf 45 Minuten auf die Grundpflege verfallen. Hierfür bezahlt die Versicherung 468 € für den ambulanten Pflegedienst. Liegt eine stärkere Einschränkung wie etwa Demenz vor, werden zusätzliche 221 € Pflegesachleistung oder 72 € Pflegegeld entrichtet.

Häusliche Pflege mit der Pflegestufe 2

Diese Stufe erhalten Patienten, die pro Woche drei oder mehr Stunden gepflegt werden müssen, wovon 2 Stunden auf die Grundpflege verfallen. Dafür bezahlt die Versicherung dem ambulanten Pflegedienst 1144 €. Hat der Betroffene weitere Einschränkungen, so können zusätzliche 153 € Pflegesachleistung und 87 € Pflegegeld entrichtet werden.

Häusliche Pflege mit der Pflegestufe 3

Braucht der Betroffene jede Woche mindestens 5 Stunden lang häusliche Pflege, um seinen Alltag zu bewältigen, wird er hier eingestuft. Von dieser Zeit sollen vier Stunden die Grundpflege ausmachen, während auch nachts eine Betreuung erforderlich sein muss. Hierfür bezahlt die Versicherung einen Betrag von 1612 € an den ambulanten Dienst. Übernimmt dagegen ein Angehöriger diese Aufgabe, erhält er einen Betrag von 728 €.

Tipps für die häusliche Pflege

                    1. Oft spricht man davon, dass es sich bei der Pflegeversicherung nur um eine Teilkaskoversicherung handelt. Dementsprechend werden auch nicht die gesamten Kosten von der Krankenkasse bezahlt. Sie müssen stattdessen von den Versicherten selbst oder von deren Angehörigen übernommen werden. Wer keine Kinder hat und schon vorab weiß, dass er nur wenig Rente bekommen wird, sollte daher vorsorgen. Hierfür gibt es zahlreiche Zusatzversicherungen, die wirklich alle anfallenden Kosten für die häusliche Pflege abdecken.
                    2. Sofern die häusliche Pflege von Angehörigen durchgeführt wird, sind diese unter Umständen automatisch unfall- und rentenversichert. Das ist dann der Fall, sollte dies wöchentlich mindestens 14 Stunden in Anspruch nehmen oder man aufgrund der Betreuung nur weniger als 30 Stunden pro Woche seinem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf nachgehen können.
                    3. Sobald ein Pflegegrad oder eine Pflegestufe anerkannt wurde und sich Angehörige um den Betroffenen kümmern, haben sie einen Anspruch auf eine Erstattung von 40 Euro im Monat. Das Geld dient zum Kauf von Pflegehilfsmitteln.
                    4. Gerade wenn eine häusliche Pflege rund um die Uhr nötig wird, steigen die Kosten ins Unermessliche. Unter Umständen mag es dagegen deutlich günstiger sein, eine ausländische Pflegekraft zu engagieren. Arbeiter aus osteuropäischen Ländern wie Polen sind schon für geringere Löhne verfügbar, da sie eben keine medizinische Ausbildung absolviert haben. Bei der Betreuung ist das allerdings auch nicht zwingend nötig. Immerhin müssen sie sich ja nur um den Haushalt kümmern und bei der Körperreinigung helfen.
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Wie finde ich den richtigen Dienstleister für die häusliche Pflege?

Betrieben werden Pflegedienste von unterschiedlichen Organisationen wie Vereinen, Kommunen oder Kirchen. Wer genau hinter dem Angebot steckt, wirkt sich allerdings nicht auf die Qualität aus. Darauf achten sollte man nur, sofern man etwa religiös ist und man sich lieber von christlichen Mitarbeitern umsorgen lassen möchte.

Wichtiger ist dagegen die Größe des Anbieters. Kleinere Betriebe gehen mit den Patienten meist sehr viel persönlicher um, während größere Organisationen anonymer arbeiten. Dafür bieten Letztere jedoch auch eine höhere Prozess- und Strukturqualität.

Ein weiterer Faktor ist das Alter des Pflegedienstes. Vor allem bei Anbietern, die schon Jahrzehnte auf dem Markt sind, kann man eine hohe Qualität für die häusliche Pflege erwarten. Ansonsten wäre das Unternehmen nämlich längst aus einem Mangel an Kunden bankrott gegangen. Ein jüngerer Pflegedienst muss natürlich nicht zwangsweise schlecht sein. Teils liefern sie sogar eine bessere Leistung, da sie sich erst noch behaupten und gegen die Konkurrenz durchsetzen müssen.

Was gilt es bei dem Vertrag für häusliche Pflege zu beachten?

                    1. Der Vertrag muss in Ruhe genau studiert werden. Dies gilt vor allem für das Kleingedruckte.
                    2. Nur der Pflegebedürftige darf den Vertrag für die häusliche Pflege unterschreiben. Die Angehörigen sind dazu nur bemächtigt, sofern sie als gesetzliche Betreuer fungieren.
                    3. Ist nichts anderes vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Der Vertrag kann allerdings sofort beendet werden, wenn Sie dem Dienstleister nicht mehr trauen. Zudem sollte vereinbart werden, dass die häusliche Pflege ausgesetzt wird, sobald der Betroffene sich im Krankenhaus befindet oder dass sie beim Tod automatisch endet.
                    4. Steht im Vertrag, der Pflegedienst hafte ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, werden nicht alle Schäden abgedeckt. Stattdessen sollte dort auch vermerkt sein, dass etwa Personenschäden von dem Anbieter übernommen werden müssen.
                    5. Am besten vereinbart man außerdem für die häusliche Pflege eine schriftliche Erfassung der Leistungen. Die Pflegedokumentation sollten auch Sie bei sich zu Hause verwahren. Diese Nachweise müssen nämlich der Krankenkasse vorgelegt werden, damit diese die Kosten übernimmt.

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